Freitag, 2. Mai 2014

Online Stalking und Verleumdung gegen Prof. Dr. Christoph Scherrer und die Universität Kassel


"Frau Erum Ahmed wurde offiziell wegen der Online-Verleumdung von Prof. Dr. Christoph Scherrer, der Universität Kassel und vielen Personen, die mit Prof. Dr. Scherrer in Verbindung stehen, angeklagt. Sie wurde auch für das Stalking von Prof. Dr. Scherrer angeklagt, der seit Februar 2008 unerwünschte E -Mails und Drohungen erhält. Frau Ahmed verleumdet auch akademische Mitarbeiter der Fakultät für Sozialwissenschaften und Studenten des M.A. Programms GPE. Alle Vorwürfe von Frau Ahmed sind falsch. Die Universität Kassel hat klare Regelungen zu diesen Themen festgelegt und es gibt absolut keine Beweise, dass die Anschuldigungen von Frau Ahmed mehr als bösartige Erfindungen sind.

Prof. Dr. Scherrer leitete am 12. Juni 2008 rechtliche Schritte ein und das Kasseler Amtsgericht beschloss, dass Frau Ahmed :

    1. 
Prof. Dr. Scherrer in keiner Weise kontaktieren darf, weder telefonisch noch per E -Mail;
    2. e
inen Abstand von mindestens 100 Meter von Prof. Dr. Scherrer und sein Büro einhalten muss;
    3. 
Prof. Dr. Scherrer nicht 
fälschlicherweise der sexuellen Belästigung beschuldigen darf.


Das deutsche Gericht hat entschieden, dass Frau Ahmed bis zu 250.000 Euro Geldstrafe wegen der falschen Anschuldigungen 
drohen.
Nach der Entscheidung des Gerichts hat Frau Ahmed Deutschland verlassen und ist zurück in Pakistan."

Dies ist eine Übersetzung des offiziellen Statements: http://www.uni-kassel.de/uni/anti-harassment.html

Verleumdung ist im § 187 des deutschen Strafgesetzbuchs folgendermaßen definiert: 
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html (Zugriff 02.05.2014)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen